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Rechtecke

Arbeitnehmer-Erfindungsrecht

Arbeit­nehmer­erfin­dungen umfassen Er­fin­dun­gen von Angestellten eines Unter­nehmens oder des öffent­lichen Dienstes, Beamten und Soldaten. Zusätzlich sind auch Hoch­schul­er­fin­dungen vom Gesetz über Arbeit­nehmer­erfin­dun­gen abgedeckt.

Rechte und Pflichten

Wird eine Erfindung von einem Angestellten gemacht, so entstehen in der Folge zahlreiche Rechte und Pflichten, einerseits für den Arbeitnehmer aber auch für das beschäftigende Unternehmen. Zum Großteil sind dabei unterschiedliche Fristen zu bedenken und zu berücksichtigen. Daraus resultiert, dass der Verwaltungsaufwand für Arbeitnehmererfindungen ohnehin verhältnismäßig groß ist, neben dem eigentlichen Problemfeld der angemessenen Vergütung als Sondervergütungsanspruch.

Vielfältige Herausforderungen

Die Fragestellungen in diesem Gebiet sind vielfältig. Beispielsweise sind Besonderheiten zu bedenken, wenn mehrere Erfinder die Erfindung zusammen gemacht haben, aber unterschiedlichen Nationalitäten angehören. Dann kann es beispielsweise notwendig sein, vom entsprechenden Patentamt eine Erlaubnis einzuholen, die zugrundeliegende Patentanmeldung zunächst in einem anderen Land anmelden zu dürfen.

Unterschiedliche Sichtweisen

Zusätzlich sind die Fragestellungen schon bereits aus den skizzierten Gründen aus Sicht des Arbeitnehmererfinders anders als aus Sicht des den Arbeitnehmer beschäftigenden Unternehmens. Unabhängig von der Bearbeitung einer bestimmten Erfindungsmeldung kann das Unternehmen auch ganz allgemein daran interessiert sein, seine Verwaltungsabläufe zu optimieren oder Pauschalvergütungssysteme einzurichten.

Bei all diesen Fragestellungen bin ich Ihnen gerne behilflich. Kommen Sie auf mich zu, um die bestmögliche Lösung zu finden.

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