
Patente
Patente sind die wichtigste technische Schutzrechtsart. Technische Schutzrechte bilden die Grundlage, um technologischen Fortschritt unternehmerisch umsetzen zu können und Wettbewerber „auf Distanz“ zu halten.
Wozu ein Patent?
Eine grundlegende Problemstellung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit ist es, sich von den Wettbewerbern abzugrenzen. Von enormer Bedeutung ist es dabei, einen technologischen Vorsprung auf Basis von Ausschließlichkeitsrechten zu erhöhen (oder aufrecht zu erhalten). Ein oftmals vernachlässigter Aspekt betrifft aber auch die unternehmerische Freiheit etwas tun zu dürfen. Das bedeutet, dass ein Unternehmen auch sicherstellen muss, das es nicht die Rechte anderer verletzt, so genannte Freedom-to-operate. Ich unterstütze Sie bei „beiden Seiten“ der Medaille, also der Erlangung von Schutzrechten aber auch der Identifikation von entgegenstehenden Schutzrechten.
Patente werden grundsätzlich (mit wenigen Ausnahmen wie Software als solche) auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen.
Der Neuheitsbegriff bezieht sich dabei auf einen 1-zu-1 Vergleich relativ zum bekannten Stand der Technik. Für das Patentrecht wird der Stand der Technik aus allen Veröffentlichungen gebildet, die vor dem maßgeblichen Tag (Anmelde- oder Prioritätstag) der zugrundeliegenden Patentanmeldung erfolgt sind, also einschließlich mündlichen Offenbarungen, offenkundigen Vorbenutzungen, schriftlichen Veröffentlichungen und anderen. Zusätzlich können auch solche Dokumente Stand der Technik sein, die zwar erst nach dem maßgeblichen Tag veröffentlicht wurden, deren maßgeblicher Tag aber früher als derjenige, der zugrundeliegenden Patentanmeldung ist.
Die erfinderische Tätigkeit?
Die erfinderische Tätigkeit ist ein Rechtsbegriff und gibt an, ob ein beanspruchter Gegenstand als für den sogenannten Fachmann aus dem bekannten Stand der Technik nahegelegt anzusehen ist. Im Endeffekt wird beurteilt, ob sich der Fachmann, ausgehend vom bekannten Stand der Technik, dem beanspruchten Zustand zugewendet hätte und ob er diesen auch hätte erlangen können. Einfach ausgedrückt wird beurteilt, ob der Fachmann dem Stand der Technik eine Veranlassung, beispielsweise einen Hinweis auf den beanspruchten Gegenstand, entnehmen konnte und ob der Fachmann auch die technische Lehre auffinden könnte, den beanspruchten Gegenstand tatsächlich zu erlangen. Diese Problemstellung stellt zumeist den Hauptstreitpunkt mit Ämtern und auch Dritten dar. Hinzu kommt, dass diese Fragestellung in unterschiedlichen Territorien teilweise unter Berücksichtigung unterschiedlicher Kriterien abweichend beurteilt wird.
Wie können Schutzrechte erlangt werden?
Wie alle Schutzrechte, bilden auch Patentrechte territorial abhängige Schutzrechte. Es stellt sich also die Frage, in welchen Territorien Schutzrechte erlangt werden sollen. Dabei bin ich Ihnen gerne behilflich, deutsche Patentrechte (Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)), europäische Patentrechte (Europäisches Patentamt) und internationale Patentanmeldungen (Weltgemeinschaft für geistiges Eigentum (WIPO)) für die (fast) weltweite Erstreckung zu erlangen.
Das europäische Einheitspatent
In diesem Zusammenhang bildet das europäische Einheitspatent (als Alternative zum europäischen Patent) die spannendste Entwicklung des internationalen Patentrechts in den letzten Jahren. Während bisher ein gemeinsames europäisches Anmeldeverfahren möglich war, wobei das europäische Patent (EP Patent) nach der Erteilung jedoch in nationale Teile zerfiel (sogenanntes Bündelpatent), ermöglicht das europäische Einheitspatent ein tatsächliches (einheitliches) Schutzrecht, das gleichermaßen in allen zugrundeliegenden Vertragsstaaten gilt. Derzeit (Stand Nov 2023) sind dabei 17 EU-Mitgliedsstaaten auch Vertragsstaaten über das europäische Einheitspatent. Allerdings ist zu erwarten, dass die Anzahl noch steigen wird.
Einheitliches Patentgericht
Als Folge dieser jüngsten Modernisierung und Harmonisierung im europäischen Patentrecht ist eigens ein neues Gerichtssystem installiert worden, das „Einheitliche Patentgericht (UPC)“. Sowohl vor dem DPMA, dem EPA, dem UPC, als auch der WIPO vertrete ich Sie gerne, um Ihre Wünschein Ihrem Sinne bestmöglich zu erfüllen.
Ob Schutzrechtsrecherche, Studie zur Patentfähigkeit, Ausarbeitung einer Patentanmeldung, Durchsetzung oder Verteidigung eines Patentrechts, sprechen Sie mich gerne an!