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Rechtecke

Marken

Marken­rechte sollen auf eine bestimmte Herkunft einer Ware oder Diens­tleistung hinweisen. Damit ist nicht (zwangs­läufig) die örtliche Herkunft gemeint, sondern die Herkunft als aus einem bestimmten Unter­nehmen stammend.

Wozu eine Marke?

Das der Marke zugrundeliegende Zeichen soll dem Verkehr, beispielsweise dem Käufer einer Ware, eine Vorstellung über eine zu erwartende Beschaffenheit und Qualität der Ware (oder Dienstleistung) ermöglichen.

Dadurch wird auch klar, warum Marken (in der Regel) nur für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen oder geltend gemacht werden können. Die passende und vorausschauende Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ist für einen Nicht-Spezialisten keine einfache Aufgabe, insbesondere wenn man noch berücksichtigt, dass es im Markenrecht eine Benutzungsschonfrist von fünf Jahren gibt. Daher müssen möglichst auch zukünftige Aspekte der Geschäftstätigkeit berücksichtigt werden.

Wie können Marken aussehen?

Markenrechte können in vielen Zeichentypen auftreten, beispielsweise, aber nicht abschließend: Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bildmarken, Farbmarken, Positionsmarken, und viele andere. Dabei werden in den Anmeldeverfahren nur die absoluten Schutzhindernisse geprüft. Im Wesentlichen wird geprüft, ob dem der Markenanmeldung zugrundeliegenden Zeichen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder ob das Zeichen ausschließlich aus Zeichen oder Angaben besteht, die im Verkehr zur Beschreibung von Eigenschaften der entsprechenden Waren und Dienstleistungen dienen können. Relative Schutzhindernisse, also bereits bestehende Marken(register)rechte werden im Allgemeinen nicht geprüft.

Wie lässt sich ein Markenrecht erlangen?

Markenrechte können sowohl in Deutschland (Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)), Europa (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)) oder auch (fast) weltweit (Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)) erlangt werden. Die Frage stellt sich also, welche Territorien abgedeckt werden sollen, und wie dies am effizientesten erreicht werden kann. Da bei den Eintragungsverfahren bestehende Schutzrechte im Allgemeinen nicht geprüft werden, kann beispielsweise auch eine Salamitaktik strategisch sinnvoller sein, falls in einem bestimmten Territorium bereits ein entsprechendes Recht besteht.

Interessanterweise sind Markenrechte typischerweise unbegrenzt verlängerbar. Dadurch können Marken als Herkunftshinweis insbesondere einen besonders hohen unternehmerischen Wert „aufbauen“, da sie den Verkehr immer wieder über einen andauernden Zeitraum auf eine bestimmte Herkunft (z.B. ein Unternehmen) hinweisen. Dadurch wird die Bedeutung des Unternehmens im Bewusstsein der angesprochenen Verkehrskreise fortdauernd verstärkt.

Eine umfassende Markenstrategie muss deshalb im Hinblick auf viele verschiedene Teilaspekte erarbeitet und beurteilt werden. Ich helfe Ihnen dabei gerne.

Bei all diesen Fragestellungen bin ich Ihnen gerne behilflich. Kommen Sie auf mich zu, um die bestmögliche Lösung zu finden.

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